Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Hausverwaltung Peter Lange vermittelt ausschließlich im Namen und für Rechnung der Objekteigentümer ohne eigene Haftung.
Dafür gelten folgende Bedingungen:
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag
um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt
darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für
alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter
sofort zu benachrichtigen. Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises
befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht.
Persönliche Gründe sind alle Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre,
Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter.
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen
Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben
dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis. Der Mieter kann vor Mietbeginn
jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an
die Hausverwaltung Peter Lange. In diesem Fall ist die Hausverwaltung Peter Lange berechtigt,
ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nachfolgender Staffel zu berechnen. Maßgeblich,
auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt , ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei
der Peter Lange Hausverwaltung.
Vor Mietbeginn |
Ferienwohnung |
bis zu 45 Tage |
20% des Vertragspreises |
44 bis 30 Tage |
40% des Vertragspreises |
29 bis 22 Tage |
60% des Vertragspreises |
ab 21 Tage |
100% des Vertragspreises |
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen
wir den Abschluss einer Reiserücktritsversicherung.
Gerichtsstand: Niebüll